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16.07.2010
Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hatte entschieden, dass für Aufwendungen, die sowohl beruflich als auch privat veranlasst sind, kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot besteht. Die Finanzverwaltung führt nun in einem Schreiben u.a. aus,...weiter
15.07.2009
Ein Betriebsinhaber führte an Bord eines Ausflugschiffes unter Darreichung von Speisen und Getränken eine sog. Betriebsversammlung durch, an die sich abends in einem Hotel ein Betriebsfest anschloss. Das Finanzamt behandelte sämtliche Aufwendungen...weiter
16.07.2010
Typische Beispiele für gemischte Aufwendungen, bei denen eine Aufteilung entsprechend der privaten und betrieblichen Veranlassung erfolgt, sind Fachkongresse. Die Finanzverwaltung hat hierzu das folgende Beispiel gebildet:Ein niedergelassener Arzt...weiter
08.01.2015
Urheberrechtsverletzungen werden häufig mit Abmahnungen geahndet. Für manch einen sind Abmahnungen aber vor allem ein einträgliches Geschäftsmodell. Und bei einträglichen Geschäften möchte der Staat natürlich nicht unberücksichtigt bleiben.So hatte...weiter
15.01.2010
Aufwendungen, die teils privat, teils beruflich oder betrieblich veranlasst sind, konnten nach bisheriger Rechtsprechung steuerlich insgesamt nicht abgesetzt werden. Eine Aufteilung in privat und beruflich veranlasste Kosten wurde grundsätzlich nicht...weiter
07.04.2017
Wenn Arbeitnehmer die Kosten für eine Geburtstagsfeier im beruflichen Kontext als Werbungskosten abrechnen, beißen sie bei Finanzämtern und Steuergerichten häufig auf Granit. Grünes Licht für einen Kostenabzug hat der Bundesfinanzhof (BFH) allerdings...weiter
23.05.2011
Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass dürfen den Gewinn nicht mindern, soweit sie 70 % der angemessenen Aufwendungen übersteigen. Die Höhe und die betriebliche Veranlassung müssen nachgewiesen werden.Bewirtung ist jede...weiter
05.11.2014
Soll ein Unternehmen durch einen Schuldenerlass gerettet werden, würden die regulären steuerlichen Folgen dieser Maßnahme die Sanierungsbemühungen schnell untergraben. Denn hierdurch entsteht ein Gewinn (Erhöhung des Betriebsvermögens), der...weiter
01.07.2013
Aufwendungen eines Angestellten, die beruflich veranlasst sind, sind im Regelfall als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Ob der Betreffende eine Bildungsveranstaltung aus beruflichen oder nur aus privaten Gründen besucht hat, kann schwierig...weiter
07.02.2013
Kosten für die Berufsausbildung eines Kindes sind grundsätzlich nicht abziehbare Lebenshaltungskosten. Dies gilt auch dann, wenn sie beim Kind zu abziehbaren Ausbildungs- oder Fortbildungskosten gehören oder wenn sie dem Beruf oder der Tätigkeit der...weiter
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